Wer einen Hund im Auto nicht sichert, begeht einen Verkehrsverstoß. Denn ein Autofahrer muß dafür sorgen, dass die Verkehrssicherheit nicht durch Ladung beeinträchtigt wird ( StVO §23 )!
Und Tiere gelten im verkehrsrechtlichen Sinne als Ladung.
Verstöße werden mit 35 € Bußgeld geahndet, bei Gefährdung sogar mit 50 € und drei Punkten.
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Hunde müssen also während der ganzen Fahrt gesichert sein - und das nicht nur, weil es vorgeschrieben ist. Schon bei einem Aufprall mit 50 km/h kann im Pkw das Dreißigfache des Eigengewichts auf einen Körper wirken.
Ein mittelgroßer Hund, der z.B. 20 Kilo wiegt, entwickelt bei einem Unfall die Durchschlagskraft von einer halben Tonne (ca. 600 kg)! Da drohen schwerste Verletzungen für Hund und Herrchen.
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