Fast jedes Land hat seine eigene Einreisebestimmung für Hunde.
Nachstehend eine kleine Hilfestellung für all diejenigen, die in diesem Jahr
mit ihrem Vierbeiner verreisen möchten:
Allgemeine innerhalb der EU geltende Bestimmungen
Seit dem 1.1.2004 findet die neue EU-Verordnung über die Ein- und Ausfuhr von
Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) zwischen EU-Mitgliedsstaaten Anwendung.
Zu den EU-Mitgliedsländern zählen (in alphabetischer Reihenfolge) Belgien,
Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Großbritannien / Nordirland, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg,
Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakische
Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Die Verordnung gilt nicht für Tiere, die Gegenstand eines Verkaufs oder einer
Eigentumsübertragung sind.
Bei Reisen muss der vom Tierarzt ausgestellte Heimtierausweis mitgeführt
werden. Für in Deutschland geimpfte Tiere muss nach den Bestimmungen der
Tollwut-Verordnung das Mindestalter einer Impfung drei Monate sein. Für Reisen
muss die Erstimpfung mindestens 30 Tage alt sein und die Wiederholungsimpfung
nach maximal 12 Monaten durchgeführt werden. Für Tiere, die in anderen
EU-Ländern geimpft wurden, gilt eine Impfung bereits nach 21 Tagen als gültig.
Die Mitgliedsstaaten (außer Schweden, Irland, Malta, Vereinigtes
Königreich/Großbritannien) gestatten eine Einreise eines Heimtiers, das jünger
als drei Monate und nicht geimpft ist, wenn dieses Tier ein EU Ausweis
mitführt und es gechippt/tätowiert und damit eindeutig identifizierbar ist. Es
muss seit seiner Geburt an dem Ort gehalten worden sein, an dem es geboren
wurde und darf keinerlei Kontakt zu wild lebenden Tieren gehabt haben (vom
Tierarzt zu bestätigen).
Für Schweden, Irland, Malta und Großbritannien gelten bis 3. Juli 2008
weiterhin zusätzliche Anforderungen. Einige Länder haben zudem nationale
Sonderregeln, die zu beachten sind.
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