Einfacher bzw. zweifacher Satz der Gebührenordnung

Die Tierärzte haben eine Gebührenordnung - wie "normale" Ärzte auch. Sie können je nach Schwere der Behandlung bis zum dreifachen Satz der Gebührenordnung abrechnen. In der Regel rechnen die Tierärzte den zweifachen Satz ab. Sie sollten daher bei der Wahl der Versicherung zum einfachen Satz wissen, dass es möglich ist, einen erheblichen Teil der Kosten im Schadenfall nicht erstattet zu bekommen. Wir empfehlen daher immer, die Tarife zum zweifachen Satz zu wählen.

Anhebung der Gebührenordnung