Einfacher bzw. zweifacher Satz der Gebührenordnung
Die Tierärzte haben eine Gebührenordnung - wie "normale" Ärzte auch.
Sie können je nach Schwere der Behandlung bis zum dreifachen Satz
der Gebührenordnung abrechnen. In der Regel rechnen die Tierärzte
den zweifachen Satz ab. Sie sollten daher bei der Wahl der Versicherung
zum einfachen Satz wissen, dass es möglich ist, einen erheblichen Teil
der Kosten im Schadenfall nicht erstattet zu bekommen.
Wir empfehlen daher immer, die Tarife zum zweifachen Satz zu wählen.