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Vierbeiner im Auto |
Rund um den Hund - Hunde im Straßenverkehr Ein Artikel von: Webmaster |
Nach § 23 der Straßenverkehrs-Ordnung ist der Fahrer dafür verantwortlich, dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges durch die Ladung oder die Besetzung (auch Tiere) nicht leidet. Deshalb müssen folgende Punkte beachtet werden:
- Störung bzw. Gefährdung des Fahrers durch frei bewegliches Tier (Unfallgefahr)
- Als Folge mögliche versicherungsrechtliche Probleme
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- Verletzungsrisiko
für Insassen durch Aufprall des Tieres: Da bei einem Aufprall mit 50 km/h kurzzeitig das dreißigfache des Eigengewichtes auf den Körper wirken kann wird deutlich, dass auch Tiere vor der Gefahr des nach vorne Schleuderns geschützt werden müssen.
- Eigensicherung des Tieres
Gesetzliche Prüfvorschriften zu Sicherungssystemen für Tiere existieren nicht. Es ist aber bei der Auswahl von Produkten sinnvoll, auf eine Bestätigung zu Crashtests oder DIN-Prüfungen zu achten.
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