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Wenn der Hund die Brille klaut

Ein Biss und schon ist der Schaden eingetreten: Jetzt muss Herrchen haften. Gut, wenn eine Hundehaftpflicht besteht. Wenn durch den Vierbeiner ein Schaden verursacht wird, haftet grundsätzlich der Hundehalter. Dabei spielt es keine Rolle, ob er am Schadensereignis beteiligt war oder versucht hat, dieses abzuwenden, durch die Gefährdungshaftung ist der Hundehalter generell in der Pflicht zur Wiedergutmachung. Grundsätzlich kann ein Schadensereignis auch strittig sein, etwa wenn zwei Hunde beteiligt sind. Dann prüft die Hundehaftpflichtversicherung den Schadensanspruch und wehrt diesen, sofern unberechtigt, auch notfalls gerichtlich ab. Einen Vergleich zur richtigen Hundehaftpflichtversicherung findet Ihr: HIER

In vielen Bundesländern ist die Hundehaftpflichtversicherung mittlerweile in den dortigen Hundegesetzen zur Pflichtversicherung geworden, die Länder reagieren auf die Forderung nach mehr Opferschutz und bessere Haltung der Hunde. So wird u. a. auch ein sogenannter Hundeführerschein verlangt, der Aufschluss über die Fähigkeit zur Hundehaltung gibt. Natürlich sind es nicht immer die Beißattacken, die für viel Aufregung sorgen. Die kleinen Schäden sind genauso ein Ärgernis für den Betroffenen, die Hundehaftpflichtversicherung soll gewährleisten, dass ein Geschädigter auch zu seinem Schadensersatz kommt.

Nicht selten fallen Hunden Dinge in die Zähne, die recht teuer sind. Neben Handys oder auch mal einem Laptop sind Brillen ziemlich hoch in der Schadensskala gelistet. Eine aktuelle Schadensmeldung spricht dafür: Dort hat ein Hund hat bei einem Cafébesuch die Brille des Bekannten seines Herrchensvom Tisch heruntergezogen. Das geschah so schnell, dass beide Männer nicht mehr reagieren konnten. Ehe sie sich versahen, hat sich der Hund mit der Sonnenbrille es unter dem Tisch gemütlich gemacht und die Sonnenbrille geknackt. Der Schaden lag bei rund 150 Euro, dank Hundehaftpflichtversicherung war der Schaden auch kein Streitthema zwischen den beiden Freunden.