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Wenn die Reise weiter weg geht

Ab Januar 2012 wird laut ADAC das Reisen mit Haustieren in der EU einfacher. Dann können Hunde und Katzen mit dem EU-Heimtierausweis, der Tollwut-Impfung und der Mikrochip-Kennzeichnung auch nach Großbritannien, Irland und Malta einreisen. Der bisher noch vorgeschriebene Tollwut-Antikörper-Nachweis und die Zeckenbehandlung fallen weg. Damit verkürzt sich die Wartezeit vor der Einreise in diese Länder von bisher sieben Monaten auf nur 21 Tage nach der Tollwut-Erstimpfung. Auch Schweden verzichtet ab Januar 2012 auf den Tollwut-Antikörpertest. Uneinheitlich sind derzeit in der EU aber noch die Vorschriften zur Bandwurm-Behandlung. Während Schweden sie ganz abschafft, behalten Malta und Finnland sie bei. Großbritannien und Irland haben diese Frage noch nicht entschieden.

Bei der Einreise in Nicht-EU-Länder gelten länderspezifische Besonderheiten, die vor der Abreise zu erfragen sind. Auch für die Wiedereinreise in die EU sind je nach Tollwutstatus unterschiedliche Regelungen zu beachten.

Die EU-Verordnung, die den Reiseverkehr mit Heimtieren regelt (Verordnung (EG) Nr. 998/2003 des Europäischen Parlaments und des vom 26. Mai 2003 über die Veterinärbedingungen für die Verbringung von Heimtieren zu anderen als Handelszwecken), teilt Drittländer in zwei Kategorien ein. „Gelistete Drittländer“ und „Nicht gelistete Drittländer“. Für beide Kategorien gelten unterschiedliche Bestimmungen. Gelistete Drittländer sind jene, deren Status in Bezug auf die Tollwut zufriedenstellenden ist, sowie Länder, die Bekämpfungsprogramme gegen Tollwut nachweisen können. Zu diesen Ländern gehören beliebte Urlaubsländer wie Australien, Bosnien-Herzegowina, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, USA. Ist das Land nicht gelistet, ist die dortige Tollwutsituation unklar oder bedenklich.