Hundehaftpflicht wird ein Muss
Die Hundehaftpflicht ist eine elementare Versicherung für jeden Hundehalter. Jeder Tierhalter haftet nach Paragraph 833 BGB für Schäden seines Hundes, egal ob ihn ein Verschulden trifft oder nicht. Und der Satz „er will doch nur spielen” kann dann schnell die Existenz kosten. Damit der Hundehalter vor Schadenersatzansprüchen ausreichen geschützt ist, sollte die Deckungssumme mindestens 5 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden betragen.
Auch einige Bundesländer haben bereits durch geänderte Hundegesetze auf einige gravierende Beißvorfälle reagiert. In Hamburg, Berlin, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen muss nun jeder Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen. Es gibt dort keine Ausnahmen hinsichtlich Rasse oder Größe des Hundes. Dies gibt jedem Geschädigten eine Sicherheit und die Kosten für eine Hundehaftpflicht halten sich in Grenzen. Sie liegen je nach Tarif zwischen 45 und 75 Euro.
Das Risiko einen Hund ohne Hundehaftpflicht zu halten, ist einfach zu groß. So reicht es, wenn ein Hund einen Fahrradfahrer nur erschrickt, dieser stürzt und sich schwere Verletzungen zuzieht. So können auf den Hundehalter große Schadenersatzforderungen und auch der Ersatz von Krankenhauskosten zukommen. Daher: Kein Hund ohne Hundehaftpflicht – zum Schutze des Hundehalters.